DE talk:Relation:enforcement
hi,
ich habe versucht, diesen Text aus dem englisch-sprachigen Original und dem deutsch-sprachigen Propoal zu erstellen.
Dabei sind mir einige Sachen unklar:
- können Objekte eigentlich mehrfach in einer Relation erscheinen? ich glaube nicht, aber so stehts im eng. Original
- device
- from
- to
- plötzlich taucht im Orig. turn-restriction auf. Gibt es dafür automatische Kameras?
- gibt es für permanente Überwachungstellen (Check/"Allgemeine Verkehrskontrolle") Kameras?
- maxwidth fehlte. ok mit Einbau?
Gerade gesehen: muss die Beispiele aus den Proposals erstmal zerpflücken. eventuell erklärt sich da einiges.
--wambacher 11:39, 27 May 2011 (BST)
Starenkasten "auf" oder "neben" der Straße?
Wann wird ein Geschwindigkeitsblitzer als "auf der Straße" bezeichnet? Er steht m.E. immer *neben* der Straße. Oder, anders gefragt, wie weit neben der Fahrbahn beginnt "neben der Straße"? Konkret weiss ich nicht, ob ich einen neuen Blitzer als "auf" oder "neben" mappen soll. Er steht, wie in D üblich, etwa 2 bis 3 Meter neben der Fahrbahn: http://www.blitzer.de/system/pictures/files/2013/08/72718/original_DSC00242.JPG
Nach meiner Meinung tritt auf der Straße nur zu, wenn der Blitzer z.B. an einer Brücke, also über der Fahrbahn hängt. Also recht selten, nach meiner Erfahrung. Ansonsten ist der Blitzer immer neben der Fahrbahn.
--Frink (talk) 16:05, 27 August 2013 (UTC)
Mehrere Rotlichtkameras/Richtungen auf Kreuzung mit nur einmal traffic_signals als device
Darf ich, wenn ich im einfachsten Fall einer Ampelkreuzung mit nur einmal traffic_signals als device, mehrere Richtungen in einer Relation angeben? Oder anders ausgedrückt: Darf "from" und "to" in einer Relation grundsätzlich nur einmal vergeben werden? Falls es erlaubt ist, dann darf wohl nur eines von beiden (from/to) mehrmals vergeben werden, sonst würde es ja keinen Sinn mehr ergeben. Aber darf man dann auch "to" zweimal in entgegengesetzter Richtung vergeben? --Herbert167 (talk) 09:33, 9 August 2015 (UTC)
- Laut englischsprachiger Seite können alle Rollen in der Relation grundsätzlich auch mehrfach vorkommen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das dann auch von den jeweiligen Programmen entsprechend ausgewertet wird. Spätestens wenn es sowohl mehrere From-Knoten als auch mehrere To-Knoten in der Relation gibt, würde tatsächlich eine sinnvolle Auswertung kaum noch gehen. Ich würde deshalb annehmen, dass die meisten Programme einfach nur einen From-Knoten und einen To-Knoten nehmen und den Rest ignorieren.
- Ich würde in dem Fall eher dafür plädieren, für jede mögliche Richtung eine separate Enforcement-Relation mit genau einem From- und einem To-Knoten zu erstellen und das Device wäre dann Mitglied in all diesen Relationen. Das dürfte die bezüglich Auswertung sicherste und kompatibelste Version sein. --Kontinentalverschieber (talk) 15:55, 9 August 2015 (UTC)
Rechtliche Situation in der Schweiz
Die deutsche Beschreibung von Relation:enforcement enthielt die Behauptung, das Erfassen von Radarwarngeraeten in der Schweiz sei verboten. Da sich der als Quelle verlinkte Artikel nur auf "Geraete" bezog (auch auf deren Herstellung, aber eine Eintragung in OSM ist wohl noch keine Geraeteherstellung), und der im Artikel erwaehnte Paragraph (§57b SVG) zur Zeit der Eintragung im OSM-Wiki bereits schon wieder aufgehoben war, habe ich diese Behauptung entfernt. Zimba (talk) 19:27, 27 September 2015 (UTC)
- Die Behauptung stimmt schon noch. "Neu" d.H. seit 1. Jan 2013 ist die relevante Bestimmung in Artikel 98a SVG zu finden https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html#a98a
- Die da lautet:
- Warnungen vor Verkehrskontrollen
- 1 Mit Busse wird bestraft, wer:
- a. Geräte oder Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind, die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs zu erschweren, zu stören oder unwirksam zu machen, einführt, anpreist, weitergibt, verkauft, sonst wie abgibt oder überlässt, in Fahrzeuge einbaut, darin mitführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet;
- b. bei den Tatbeständen nach Buchstabe a Hilfe leistet (Art. 25 des Strafgesetzbuches2).
- 2 Die Kontrollorgane stellen solche Geräte oder Vorrichtungen sicher. Das Gericht verfügt die Einziehung und Vernichtung.
- 3 Mit Busse wird bestraft, wer:
- a. öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnt;
- b. eine entgeltliche Dienstleistung anbietet, mit der vor solchen Kontrollen gewarnt wird;
- c. Geräte oder Vorrichtungen, die nicht primär zur Warnung vor behördlichen Kontrollen des Strassenverkehrs bestimmt sind, zu solchen Zwecken verwendet.
- 4 In schweren Fällen ist die Strafe Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
MatrixRouter (talk) 20:36, 5 June 2016 (UTC)