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Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dorothee Menzner, Hüseyin-Kenan Aydin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 16/14045 - Barrierefreie Bahnhöfe in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Fragesteller Die Barrierefreiheit von Personenbahnhöfen war bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen. Für die Fraktion DIE LINKE. unbefriedigend waren die Antworten der Bundesregierung auf die schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (Fragen 100 bis 103, Bundestagsdrucksache 16/12923, Seite 60 bis 63). Danach bildet die Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu den Bahnhöfen einen Schwerpunkt bei der Modernisierung der ca. 2 000 Bahnhöfe im Rahmen der Konjunkturprogramme I und II der Bun- desregierung. Trotzdem wird durch das Maßnahmenpaket in den nächsten zwei Jahren nur bei 41 weiteren Stationen vollständige Barrierefreiheit vom Bahn- hofsvorplatz bis auf die Bahnsteige durch neue Aufzüge und Rampen erreicht. Dies ist mit Blick auf die geltende UN-Behindertenrechtskonvention und an- gesichts der großen Zahl von Bahnhöfen, die noch nicht barrierefrei sind, nicht akzeptabel. Beispiel Sachsen: Hier werden - so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert - 403 Verkehrsstationen betrieben, davon sind 211, also 52 Prozent, barrierefrei. Würde das mittels Konjunktur- programmen "erhöhte" Tempo beibehalten, wäre in Sachsen der letzte noch nicht barrierefreie Personenbahnhof in ca. 70 Jahren mit der Umgestaltung an der Reihe. Vorbemerkung der Bundesregierung Der Bund hat mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze einen entscheidenden Schritt getan, um Barrieren für behinderte und alte Menschen sowie Kinder und sonstige Personen mit Nutzungsschwierigkeiten soweit möglich abzubauen. Die Zielbestimmung zur Barrierefreiheit im Eisenbahnbereich ist durch Arti- kel 52 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Ände- rung anderer Gesetze konkretisiert worden. Der dementsprechend geänderte § 2 Absatz 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verpflichtet die Eisenbahnen, Programme für die Gestaltung von Bahnanlagen und Fahr- zeugen zu erstellen, mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barriere- freiheit für deren Nutzung zu erreichen. Die im Wettbewerb am Verkehrs- markt operierenden Eisenbahnunternehmen haben die Bedingungen für die Herstellung der Barrierefreiheit im Einzelnen in eigener unternehmerischer Verantwortung zu regeln und darüber zu entscheiden, welche Art Maßnah- men zur Herstellung der Barrierefreiheit ergriffen und zu welchen Zeitpunk- ten Investitionen von ihnen aufzubringen sind. Somit können die Aufwendun- gen für die betreffenden Verbesserungen mit den wirtschaftlichen Belangen der im Wettbewerb am Verkehrsmarkt operierenden Eisenbahnen in Einklang gebracht und nach Prioritäten geordnet werden ("Bedarfsschwerpunkte"), da- mit jeweils möglichst viele Bahnreisende von den Verbesserungsmaßnahmen profitieren können. Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DB AG) hat in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden der Behindertenselbsthilfe ein Programm zur Herstellung von Barrierefreiheit aufgestellt, das die Belange der Barrierefreiheit mit den Möglichkeiten am Markt operierender Eisenbahnunternehmen in Einklang bringt. Der gesamte Prozess sowie die stattgefundenen Abstimmungsgespräche wurden durch den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinder- ter Menschen intensiv begleitet. Das Programm wurde am 24. Juni 2005 vor- gestellt. Sofern eine Maßnahme zur Herstellung der Barrierefreiheit in einem Programm festgeschrieben ist, muss das betreffende Eisenbahnunternehmen diese ver- pflichtend umsetzen. Die Verpflichtung wird von der zuständigen Eisenbahn- aufsichtsbehörde überwacht. Der Bund schließt mit der DB Station&Service AG Sammelfinanzierungsver- einbarungen über Investitionen in die Verkehrsanlagen der Personenbahnhöfe ab. Die DB Station&Service AG ist auf dieser Basis ermächtigt, Bundesmittel auch zur Finanzierung von Investitionen zur Herstellung der Barrierefreiheit einzusetzen. Auch das UN-Übereinkommen berücksichtigt, dass ein gewisser Zeitraum und erhebliche finanzielle Ressourcen notwendig sind, um die hierin enthaltenen wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte umfassend zu verwirklichen. Die Vertragsstaaten sind daher gehalten, diese Rechte schrittweise und unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel zu verwirklichen. Dies gilt besonders für die Herstellung umfassender Barrierefreiheit, die nur schrittweise und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erreicht werden kann. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 40 (Bundestagsdrucksache 16/14064) des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert und auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. "Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention II" (Bundestagsdrucksache 16/14008) verwiesen. Die folgenden Antworten zu den Fragen 1 bis 5 beruhen auf Auskünften der DB Station&Service AG. Nähere Informationen zu den Bahnhofskategorien sind unter www.deutschebahn.com abrufbar. 1. Wie viele Personenbahnhöfe sind in Nordrhein-Westfalen derzeit (Stand 1. Januar 2009) barrierefrei, wie viele nicht (bitte aufgeschlüsselt nach Kategorien)? Kategorie 1: 3 Bahnhöfe, davon 2 barrierefrei und 1 teilweise Kategorie 2: 13 Bahnhöfe, davon 9 barrierefrei und 4 teilweise Kategorie 3: 26 Bahnhöfe, davon 19 barrierefrei und 7 teilweise Kategorie 4: 71 Bahnhöfe, davon 57 barrierefrei und 14 teilweise Kategorie 5: 222 Bahnhöfe, davon 169 barrierefrei und 53 teilweise Kategorie 6: 231 Bahnhöfe, davon 206 barrierefrei und 25 teilweise 2. Wie viele Personenbahnhöfe wurden in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2005 bis 2008 barrierefrei umgestaltet (bitte aufgeschlüsselt nach Katego- rien)? Kategorie 3: 5 Bahnhöfe Kategorie 4: 7 Bahnhöfe Kategorie 5: 31 Bahnhöfe Kategorie 6: 21 Bahnhöfe 3. Welche Personenbahnhöfe werden in Nordrhein-Westfalen nach derzeitiger Planung mit Hilfe der Konjunkturprogramme bis Ende 2011 barrierefrei sein (bitte aufgeschlüsselt nach Kategorien)? Kategorie 5: Marl-Sinsen 4. Welche Personenbahnhöfe werden über das im Rahmen des Konjunktur- programms des Bundes aufgelegte Bahnhofsprogramm hinaus in den Jahren 2009 bis 2011 mit bzw. ohne Förderung des Bundes barrierefrei umgestaltet (bitte aufgeschlüsselt nach Kategorien)? Kategorie 2: Münster Hbf, Oberhausen Hbf Kategorie 3: Gütersloh Hbf, Rheine, Wanne-Eickel Kategorie 4: Dortmund-Hörde, Herne (Aufzüge), Holzwickede, Horrem, Krefeld Hbf, Neuss Hbf Kategorie 5: Altena (Westfalen), Bestwig, Coesfeld (Westfalen), Dortmund- Aplerbeck, Dortmund-Kley, Dortmund-Oespel, Duisburg- Großenbaum, Greven, Meerbusch-Osterath, Olsberg, Rhein- bach, Weeze, Wickrath Kategorie 6: Bad Berleburg, Bad Oeynhausen, Borken (Westfalen), Eichen (Kreis Siegen), Kottenforst 5. Welche Personenbahnhöfe im Land Nordrhein-Westfalen werden nach der- zeitiger Planung auch nach dem Jahr 2011 noch nicht barrierefrei sein? Dortmund Hbf, Köln-Messe-Deutz, Wuppertal Hbf, Bünde, Dinslaken, Haltern am See, Leverkusen-Mitte, Opladen, Paderborn Hbf, Aachen West, Bonn-Bad Godesberg, Brackwede, Düsseldorf Völklinger Straße, Düsseldorf Volksgarten, Düsseldorf-Benrath, Düsseldorf-Eller Süd, Düsseldorf-Friedrichstadt, Düssel- dorf-Gerresheim, Düsseldorf-Hamm, Düsseldorf-Oberbilk, Düsseldorf-Rath, Essen West, Essen-Frohnhausen, Euskirchen, Gruiten, Hochdahl, Köln Süd, Köln-Mülheim, Krefeld-Oppum, Langenfeld (Rheinland)-Berghausen, Mül- heim (Ruhr)-Styrum, Neuss-Am Kaiser, Neuss Rheinpark-Center, Porz (Rhein- land), Rheinhausen, Rheydt Hbf, Schwelm, Schwerte (Ruhr), Stolberg (Rheinl.) Hbf, Wattenscheid, Wuppertal-Barmen, Wuppertal-Oberbarmen, Wuppertal-Steinbeck, Wuppertal-Vohwinkel, Ahlen (Westfalen), Aldekerk, Angermund, Arnsberg (Westfalen), Bad Honnef (Rhein), Bedburg (Erft), Bochum-Dahlhausen, Bochum-Ehrenfeld, Bönen, Bonn-Beuel, Bonn-Mehlem, Dieringhausen, Dormagen Bayerwerk, Dortmund-Dorstfeld Süd, Dortmund- Huckarde, Dortmund-Kurl, Duisburg-Schlenk, Duisburg-Rahm, Düsseldorf- Eller, Düsseldorf-Eller Mitte, Emmerich, Ennepetal, Eschweiler Hbf, Essen Stadtwald, Essen-Borbeck Süd, Essen-Werden, Finnentrop, Friedrichsfeld (Niederrhein), Fröndenberg, Geilenkirchen, Geldern, Gevelsberg Hbf, Gronau (Westfalen), Haan, Hösel, Hoffnungsthal, Roisdorf, Rommerskirchen, Rösrath, Rumeln, Sechtem, Übach-Palenberg, Witten-Annen Nord, Ahaus, Olpe 6. Was plant der Bund an Initiativen bzw. Maßnahmen, damit auch diese Bahnhöfe in absehbarer Zeit barrierefrei sind? Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist Aufgabe der Eisenbahnunter- nehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.