DE:Tag:highway=bridleway
highway = bridleway |
Beschreibung |
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Ausgewiesener Reitweg |
Darstellung in OSM Carto |
Gruppe: Straßen |
Für diese Elemente |
Impliziert |
Sinnvolle Kombinationen |
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Siehe auch |
Status: de facto |
Werkzeuge für dieses Attribut |
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Reitweg und Landesrecht
Verwendung in Deutschland
In Deutschland wird die Nutzung eines Reitweges auf öffentlichen Wegen und Straßen in der StVO geregelt. Das blaue Zeichen 238 weist einen Sonderweg aus, auf dem nur das Reiten erlaubt ist. Damit ist auch die Nutzung für Fußgänger, Radfahrer oder Motorfahrzeuge untersagt, es sei denn sie ist durch Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt. Wege mit diesem Zeichen sollen als highway=bridleway markiert werden.
In Waldgebieten und Feldflur ist die grundsätzliche Regelung in den Gesetzen der einzelnen Bundesländer verankert. Oft ist generell das Reiten in Wäldern untersagt, und nur auf einzelnen dafür freigegebenen Wegen gestattet. Dies ist z.B. durch kleine Schilder an Pfosten geregelt.
Da auf solchen Wegen die Reitnutzung untergeordnet ist, sollten diese nicht als 'bridleway', sondern als highway=track, wenn sie durch zweispurige (Forst-)Fahrzeuge befahrbar sind, oder als highway=path markiert werden. Dazu kommt die Berechtigung für Reiter mittels horse=yes.
Vgl. horse=designated und Reitrecht.
Situation in anderen Ländern
Ein Weg, der für die Nutzung von Fußgängern und Reitern vorgesehen ist. In Großbritannien und der Tschechischen Republik existiert dies als explizites Wege-Recht für Fußgänger und Reiter (Pferde). Radfahrern ist die Nutzung in Großbritannien ebenfalls erlaubt (Countryside Act von 1968), es sei denn lokale Behörden verbieten diese Berechtigung. Normalerweise sind Reitwege keine Radwege. Es besteht keine Verpflichtung, die Nutzung mit Fahrrädern zu gewährleisten.
Wie kartieren?
Zeichne den Verlauf des Reitwegs als Linie und füge highway=bridleway hinzu.
Merkmale, die im Zusammenhang verwendet werden
- name=* - Der Name des Reitwegs, falls vorhanden
- ref=* - Die Referenznummer des Reisewegs, falls vorhanden
Beschränkungen
- Hauptartikel: Zugangsbeschränkungen für Straßen und andere Elemente
In Deutschland dürfen Reitwege (Sonderwege mit Zeichen 238) nur von Reitern genutzt werden. Zusätzliche Zugangsberechtigungen für andere Wegenutzer müssen an diesen daher explizit angegeben werden:
- bicycle=yes oder bicycle=designated - Nutzung des Reitwegs für Radfahrer erlaubt
- foot=yes oder foot=designated - Nutzung des Reitwegs für Fußgänger erlaubt
Darstellung
Siehe auch
- Für Reitrouten siehe Route mit den Tags route=horse und network=*
- Übersicht Reiterobjekte
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