User talk:Nakaner/Positionspapier Geheimhaltung
Anmerkungen
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Abschnitt Geheimhaltung bei OpenStreetMap
Titel des Absatzes Aufforderung zum Löschen bei OpenStreetMap
In den OpenStreetMap Daten und den daraus erstellten OpenStreetMap-Karten sind bisweilen Objekte ersichtlich, deren öffentliche Auffindbarkeit in manchen Fällen nicht im Interesse bestimmter Gruppen oder Organisationen ist.
4. Abschnitt unter "Was ist OpenStreetMap"
Die OpenStreetMap Foundation, eine in England ansässige Non-Profit-Organisation, ist Inhaberin ...
Letzter Abatz
Anwendungsbeispiel: Das Löschen von existierenden Objekten ist in den meisten Fällen die falsche Lösung. Bei nicht öffentlichen Wegen ist die korrekte Herangehensweise, den Weg mit den korrekten Zugangsrechten in der OpenStreetMap-Datenbank zu versehen. Anwendungen, die OpenStreetMap-Daten nutzen, werden diesen Weg aufgrund der erfassten Zugangsbeschränkungen von der Routenberechnung ausschließen.
--User 5359 (talk) 19:32, 7 December 2019 (UTC)
Echte geheime Objekte
Was ist eigentlich mit Objekten, die der Überschrift wirklich gerecht würden, die also z.B. aus Gründen der nationalen Sicherheit geheim sind, bzw. deren genauer Zweck und vielleicht auch die Lage geheim sind? Bzw. die das offiziell sein sollen, wo aber mindestens die Anwohner, z.T. aber auch die Presse oder andere öffentlich zugängliche Quellen bereits darüber berichtet haben. Das kann neben nachrichtendienstlichen Stellen auch z.B. militärische Einrichtungen betreffen. Eine der Fragen in diesem Zusammenhang ist ggf., welches Recht Anwendung findet (AFAIK wenn es um die db geht, und was dort veröffentlicht werden darf, dann ist englisches Recht maßgeblich, d.h. was in GB nicht veröffentlicht werden darf, das können die dortigen Behörden löschen lassen, und davon bekommen wir vermutlich auch nichts mit, andererseits gibt es z.B. auch (z.T. auch kommerzielles) Interesse in den jeweiligen Ländern, dass die Daten dort legal nutzbar bleiben (und nochmal andererseits ist uns das bisher meistens egal gewesen, s. z.B. on-the-ground-Regel abgesehen vom Krim-Fall, zumindest solange es um Länder wie Russland oder China ging, und nicht solche, die zu "unserem Block" gehören - auch wenn es manchem antiquiert vorkommen mag, diese Blöcke mit ihrer jeweiligen offiziellen Sichtweise gibt es natürlich nach wie vor). --Dieterdreist (talk) 11:09, 10 December 2019 (UTC)
Beschreibung unserer Vorgehensweise
In einem Abschnitt heißt es: Die Erfassung der Daten erfolgt dabei von öffentlich zugänglichem Grund aus oder mittels Luftbildern, sowie in weit geringerem Maß aus lizenzkonformen Übernahmen von Fremddaten. Über allem steht die objektive Überprüfbarkeit, d.h. die Erfassung soll nicht von Spezialwissen des Erfassers abhängen. Ich würde das gerne so anpassen, dass einerseits der "öffentlich zugängliche Grund" rausfällt, weil das m.E. kein Kriterium ist (wir erfassen alles, was man vor Ort überprüfen kann, unabhängig von der Zugänglichkeit). Weiterhin hängt "objektive Überprüfbarkeit" nicht mit "Spezialwissen des Erfassers" zusammen. Um manche Dinge interpretieren / erkennen zu können (auch solche die wir mappen), braucht man Spezialwissen. Grundsätzlich braucht man für jegliches Mapping Wissen, um erkennen zu können, was man sieht. Z.B. kann man nur dann Eisenbahnsignale erfassen, wenn man sie kennt (und das ist sicherlich Spezialwissen). --Dieterdreist (talk) 10:52, 12 December 2019 (UTC)