DE:Key:shoulder
shoulder |
Beschreibung |
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Existenz eines Seitenstreifens bei Straßen |
Gruppe: Straßen |
Für diese Elemente |
Status: de facto |
Werkzeuge für dieses Attribut |
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Der Schlüssel shoulder=* zeigt die Existenz eines Seitenstreifens oder Stand- bzw. Pannenstreifens an Straßen an.
Der Streifen liegt am Rand der Straße, in der Regel in Fahrtrichtung rechts, und ist in der Regel durch eine breite weiße durchgezogene Linie abgetrennt. Die genaue Ausgestaltung kann ich je nach Land unterscheiden.
Es gibt befestigte und unbefestigte Seitenstreifen, letztere sollten befahrbar sein (keine Gräben und Büsche), sonst sind es keine Seitenstreifen. Siehe auch verge=* für anderes.
In Deutschland ist laut § 2 Abs. 1 StVO das Fahren auf Seitenstreifen nicht erlaubt, nach Abs. 4 können Radfahrer auf dem Seitenstreifen fahren, wenn Radwege fehlen, müssen es aber nicht. Fußgänger müssen, wenn Gehwege fehlen, nach § 25 den Seitenstreifen benutzen. Nach $ 5 Abs. 6 müssen langsame Fahrzeuge unter bestimmtem Voraussetzungen das Überholen ermöglichen, ggfs. auch durch Ausweichen auf den Seitenstreifen, außer auf Autobahnen. Zum Parken ist, wenn vorhanden, der Seitenstreifen zu benutzen. Speziell dafür eingerichtet wird er dann auch Parkstreifen genannt, ggfs. durch Bauminseln etc. unterbrochen, s.a. amenity=parking.
Der Schlüssel shoulder:width=* gibt die Breite des Seitenstreifens an. Kann ein Fahrzeug komplett darauf fahren/halten?
Benutzung
Benutze shoulder=yes/left/right/both wenn eine Straße Seitenstreifen hat, bzw. shoulder=no, wenn sie keine hat. Letzteres kann nützlich sein, wenn Seitenstreifen sonst erwartet werden wie bei Autobahnen (highway=motorway oder Schnellstraßen (highway=trunk). Auch Radfahrer und Fußgänger werden an Landstraßen die Info zu schätzen wissen, dass eine Landstraße ohne Geh- und Radweg auch keinen Seitenstreifen hat, s.a. verge=*.
Datenauswerter sollten beim generischen shoulder=yes annehmen, wenn er an Einbahnstraßen verwendet wird, dass der Seitenstreifen nur auf der rechten Seite ist in Ländern mit Rechtsverkehr, ansonsten links, ohne Einbahnstraße beidseitig. Für explizit einseitige Seitenstreifen gibt es zwei Möglichkeiten:
- shoulder=yes/no/left/right/both und
- shoulder:left/right/both=yes/no
Auch wenn beides in Gebrauch ist, wird shoulder=* 10x häufiger genutzt (as of 01/2022):
shoulder=* | vs | shoulder:left=* | shoulder:right=* | shoulder:both=* |
Wenn nicht anders angegeben, sollte angenommen werden: befestigt, breit genug, um in Notfällen zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt zu werden, und breit genug, um mit Fahrrädern befahren zu werden, Nutzungberechtigungen nach den nationalen Regeln.
Zusätzliche Merkmale
Man kann weitere Details des Seitenstreifens angeben mit üblichen Schlüsseln im passenden Namensraum, Beispiele:
- shoulder:width=4
- shoulder:surface=concrete
- shoulder:bicycle=yes
- shoulder:smoothness=excellent
- shoulder:line=continuous
zeigt an, dass der Seitenstreifen 4 m breit ist, eine sehr gute Qualität hat mit Betonoberfläche und durchgezogener Linie und mit Fahrrädern zu befahren.
Sind Seitenstreifen links und rechts unterschiedlich, nutze :left/:right suffixes in den Schlüsseln:
Beachte, dass es kein proposal gibt, wie man (die Oberfläche von) soft shoulders, taggt, bspw. Seitenstreifen, die nicht bzw. nur teilweise befestigt sind. shoulder:width=* gibt die ganze Breite an, auch wenn er nur tw. befestigt ist.
Geschichte
Dieser Schlüssel wurde 2010 zuerst von Xan vorgeschlagen und hat seitdem den Status 'In use' durch häufigen Gebrauch erreicht. Die formale Dokumentation wurde 2016 durch Richard nach Diskussion auf der tagging mailing list erstellt. Siehe thread (wo Daniel Tremblay fragte, ob es einen Schlüssel für Seitenstreifen gibt) und später folgende Diskussionen in OSM-Foren und talk-us Liste.
Verkehrszeichen mit Bezug auf Seitenstreifen
- - traffic_sign=DE:388 - Verkehrszeichen: Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar
- - traffic_sign=DE:389 - Verkehrszeichen: Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar