DE:Tag:segregated=no

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Public-images-osm logo.svg segregated = no
Zeichen 240 - Gemeinsamer Fuß- und Radweg, StVO 1992.svg
Beschreibung
Gemeinsamer Fuß- und Radweg Beschreibung auf dieser Wikiseite bearbeiten Beschreibung im zugehörigen Datenelement bearbeiten
Gruppe: Straßen
Für diese Elemente
sollte nicht auf Punkte angewendet werdenkann auf Linien angewendet werdensollte nicht auf Flächen angewendet werdensollte nicht auf Relationen angewendet werden (außer Multipolygon-Relationen)
Sinnvolle Kombinationen
Status: de facto

Dieses Merkmal zeigt an das ein gemeinsamer Fuß- und Radweg auf der gleichen Fläche für beide benutzt werden kann. Wird der Weg durch das Zeichen DE:240 Zeichen 240 - Gemeinsamer Fuß- und Radweg, StVO 1992.svg angezeigt, sollte der Weg in Deutschland eine Breite von mindestens 2,50 m haben (außerorts 2,00 m).[1]

Es kann sich um einen Fuß- und Radweg handeln, der eigenständig durch die Landschaft geführt wird, oder einen der entlang einer Hauptstraße geführt wird.

gemeinsamer Fuß- und Radweg nicht beschildert

gemeinsamer Fuß- und Radweg beschildert

Oft wird diese Kombination auch bei nicht beschilderten Wegen benutzt, wenn sie offensichtlich dazu bestimmt sind, also flach sind und eine bestimmte Breite haben.

Siehe auch

Verweise