DE talk:Airports
Es nützt nichts "international" zu rufen wenn die Wirklichkeit von Staaten geprägt ist. Die Struktur der Start- und Landeplätze für Luftfahrzeuge ist aufgrund unseres LuftVG so geordnet:
1 Flugplätze
1.1 Flughäfen
1.1.1 Verkehrsflughäfen
1.1.1.1 Internationale Flughäfen (§ 27d LuftVG)
1.1.1.2 Regionalflughäfen
1.1.2 Sonderflughäfen
1.2 Landeplätze
1.2.1 Verkehrslandeplätze
1.2.2 Sonderlandeplätze
1.3 Segelfluggelände
1.3.1 Sonderkategorie „Gelände für Luftsportgeräte"
2.Militärflugplatz(Alleinstellungsmerkmal)
Das heisst der Oberbegriff "Flugplatz" gilt in DE für alle Luftfahrzeuge gemäss LuftVG und LuftVZO, u.A. auch für Luftsportgeräte (UL, Hängegleiter, Gleitschirme, etc) die bei uns, mit ganz wenigen Ausnahmen (speziell bei der Landung), dem Flugplatzzwang mit seinen Vor-und Nachteilen unterliegen.
In den angloamerikanischen Gebieten und z.B. auch in FR ist das vollkommen anders.
Daher stellt sich für mich auch nicht die Frage ob Modellflugplätze gleichartig zu behandeln sind. Andernfalls müsste man auch Modellautoplätze (komisches Wort) so behandeln wie z.B. den Hockenheimring. Juristisch und auch praktisch sind dies vollkommen unterschiedliche Dinge. Modellaktivitäten würde ich unter die Kategorie "sports" einordnen und dort einen Sport für Modellbauer, u.U. mit Unterkategorien für Flugzeuge, Autos, Boote, etc. generieren.
Daher erlaube ich mir den Begriff Fluhafen in Flugplatz zu ändern--Gsperb (talk) 17:52, 8 September 2015 (UTC)