Nationalpark Sächsische Schweiz
Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist ein Schutzgebiet, in dem besondere Regeln für die Nutzung der Wege gelten. Im gesamten Gebiet besteht Wegegebot, in der Kernzone dürfen Besucher ausschließlich gekennzeichnete Wege nutzen. Das Begehen von Kletterzustiegen ist für Personen vorgesehen, die Klettersport ausüben.
Wegsymbole
- blauer Strich/Punkt - longer-than-regional way (de: Blauer Strich)
- roter Strich/Punkt- regional way (de: Roter Strich, Roter Punkt)
- grüner Strich/Punkt - local way (de: Grüner Strich, Grüner Punkt)
- gelber Strich/Punkt - local way (de: Gelber Strich, Gelber Punkt)
- grünes Dreieck - mountain pathn (de: Bergpfad)
- schwarzes Dreieck - climbing access (de: Kletterzustieg)
- schwarzes Kreuz - access=no (de:Betretungsverbot)
Datenimport
(Auszug aus DE:Elbsandsteingebirge): Im Gebiet des Nationalparks wurden Anfang 2008 viele Daten von http://www.wandern-saechsische-schweiz.de/ importiert. In den zur Verfügung gestellten Daten (es waren nicht alle - sondern nur die freien) war es leider nicht ersichtlich um welche Wegklassifikation es sich handelte. Da man auf einem Wanderweg immer langlaufen können sollte, wurde alles als "highway=footway" importiert (path gab es damals noch nicht).
Dies beinhaltet auch viele Wege, die schon seit den 1990er Jahren zum Zweck der Gebietsberuhigung und Prozessschutz nicht mehr betrten werden dürfen und stillgelegt wurden.
In einem Nationalpark, wo nur Wege, die zum offiziellen und intensiv mit Wander- und Bergsportverbänden abgestimmten Wegenetz gehören, begangen werden dürfen, ist das natürlich denkbar ungünstig. Denn die Begehung der gesperrten Wege gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Daher ist es nun (2020) an der Zeit, stillgelegte Wege entsprechend zu taggen - wenn Wege nicht betreten werden dürfen, sind diese mit einem schwarzen Kreuz auf weißem Grund versehen (leider werden diese jedoch durch Unbekannte z. T. schnell abgekratzt), manche sind bereits durch umgestürzte Bäume unpassierbar, andere wurden durch das Anbringen von Geländern durch die Nationalparkverwaltung versperrt.
Nach Diskussionen zwischen vielfältigen Mitgliedern der OSM-Community in Online-Foren und beim Dresdner OSM-Stammtisch wurde sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass in der Kernzone für alle ehemaligen Wege, die heute nicht-markiert sind (und für die damit ein Betretungsverbot gilt) mit disused:highway oder abandoned:highway getaggt werden sollen. Unter "note" wird auf das Betretungsverbot und die zugrundeliegende Nationalparkregions-Verordnung hingewiesen. Die Diskussionen darüber sind jedoch noch nicht abgeschlossen, u.a. da bestimmte Nutzergruppen den Schutzstatus und die Ge- und Verbote im Nationalpark nicht akzeptieren möchten (Vandalismus im Nationalpark Sächsische Schweiz).
Tagging von unpassierbaren Wegen
Während der früheren Nutzung der Sächsischen Schweiz als Wirtschaftswald wurden im 19. Jahrhundet Fichten großflächig und auch außerhalb ihres natürlichen Standorts und bevorzugten klimatischen Bedingungen (kühle und feuchte Schluchten) angepflanzt. Somit wurde ihr Verbreitungsgebiet standort-untypisch vergrößert und sie wurde zur dominierenden Baumart. Nach drei Jahren Trockenheit (2018 - 2020) und extrem schneller Vermehrung von Borkenkäfern sind heute etwa die Hälfte aller Fichten im Nationalpark abgestorben. Durch eine Vielzahl von Baumbrüchen sind v.a. in der hinteren Sächsischen Schweiz viele Wege unpassierbar und das Begehen dieser sehr gefährlich geworden.
Neben den Rettungswegen, die zum Teil auch über markierte Wanderwege führen, sind viele Wanderwege, Bergpfade und Kletterzustiege in teilweise schwierigem Gelände betroffen. Hier ist häufig ein Einsatz von Maschinen aufgrund der Geländebedingungen nicht möglich und der Einsatz von Waldarbeitern aus Gründen des Arbeitsschutzes unverantwortlich oder arbeitsschutzrechtlich nicht zulässig. Zu leicht können Waldarbeiter durch herabfallende Baumteile während der Arbeiten verletzt oder erschlagen werden. Dort muss abgewartet werden, bis die abgestorbenen Bäume auf natürliche Art und Weise umgefallen sind. Sobald es die Gefahrenlage zulässt, wird mit dem Freischneiden und der Instandsetzung der ausgewiesenen Wanderwege begonnen.
Dies ein Prozess, der voraussichtlich mehrere Jahre dauert. Aktuelle Informationen zu unpassierbaren Wegen findet man auf der Webseite der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz.
In der Zwischenzeit werden die unpassierbaren Wege mit:
highway=path/track
acces=yes
foot=discouraged
(bicycle=discouraged) - wenn Radweg
Hazard=falling_trees
Description = Gefahr durch zusammenbrechendes Totholz
Note = Weg ist gegenwärtig unpassierbar: https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/aktuelles/wegeservice-und-wegeinfo/
getaggt. Zu Beginn wurde das Tagging mit highway=construction vorgenommen, was jedoch dazu führte, dass diese Wege von den meisten Renderern nicht mehr dargestellt wurden. Mit dem derzeitigen Tagging werden die Wege weiterhin dargestellt, jedoch nicht beim Routing der meisten Tourenplaner einbezogen.
Relationen
- Malerweg (Symbol; schwarzes M auf weißem Grund)
- Radwege
- Lehrpfade (schräger grüner Strich)
Siehe auch
- http://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/red5/wandern/Wandern/ (Symbole und Wegarten)
- Wegekonzeption: https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/wp-content/uploads/2020/07/Wegekonzeption_Bekanntmachung-1.pdf
- Zustiege zu Klettergipfeln (Kletterkarten): https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/service/downloads/
- OSM-Forum "Kennzeichungn temporär unpassierbarer Wege im NP Sächsische Schweiz